Gültigkeit von elektronischen Signaturen¶
Die rechtliche Gültigkeit elektronischer Signaturen, die von Odoo generiert werden, hängt von der Gesetzgebung Ihres Landes ab. Mit der E-Signatur-App signierte Dokumente gelten in der Europäischen Union und den Vereinigten Staaten von Amerika als rechtsgültig. Sie erfüllen auch die Anforderungen für elektronische Signaturen in den meisten Ländern.
Unternehmen, die im Ausland tätig sind, sollten auch die Gesetze zur elektronischen Signatur anderer Länder berücksichtigen.
Wichtig
Die folgenden Informationen haben keinen rechtlichen Wert; sie werden nur zu allgemeinen Informationszwecken bereitgestellt. Da sich die Gesetze für elektronische Signaturen schnell weiterentwickeln, können wir nicht garantieren, dass alle Informationen aktuell sind. Wir empfehlen Ihnen, sich bezüglich der Einhaltung und Gültigkeit elektronischer Signaturen von einem Anwalt beraten zu lassen.
Europäische Union¶
Die eIDAS-Verordnung <http://data.europa.eu/eli/reg/2014/910/oj>`_ legt den Rahmen für elektronische Signaturen in den 27 Mitgliedsstaaten der Europäischen Union fest. Es wird zwischen drei Arten von elektronischen Signaturen unterschieden:
Einfache elektronische Signaturen
Fortgeschrittene elektronische Signaturen
Qualifizierte elektronische Signaturen
Odoo generiert die erste Art, einfache elektronische Signaturen; diese Signaturen sind in der EU rechtsgültig, wie in der eIDAS-Verordnung festgelegt.
Elektronische Signaturen werden möglicherweise nicht automatisch als gültig anerkannt. Möglicherweise müssen Sie Nachweise für die Gültigkeit einer Unterschrift erbringen. Während die E-Signatur-App eine einfache elektronische Unterschrift liefert, werden einige Nachweise automatisch während des Signaturvorgangs gesammelt, wie z. B.:
E-Mail-Validierung und SMS-Validierung (falls aktiviert)
Starker Identitätsnachweis durch itsme® (falls aktiviert)
Zeitgestempelte, IP- und geografisch rückverfolgbare Zugriffsprotokolle zu den Dokumenten und den zugehörigen Signaturen
Rückverfolgbarkeit und Unveränderbarkeit von Dokumenten (jede Änderung eines unterzeichneten Dokuments wird von Odoo mit Hilfe von kryptographischen Beweisen erkannt)
Siehe auch
Vereinigte Staaten von Amerika¶
Der ESIGN Act (Electronic Signatures in Global and National Commerce Act) auf zwischenstaatlicher und internationaler Ebene und der UETA (Uniform Electronic Transactions Act) auf staatlicher Ebene bilden den rechtlichen Rahmen für elektronische Signaturen. Es sei darauf hingewiesen, dass „Illinois <https://www.ilga.gov/legislation/ilcs/ilcs5.asp?ActID=89&>`_ und New York nicht das UETA, sondern ähnliche Gesetze übernommen haben.
Um als gültig anerkannt zu werden, müssen elektronische Signaturen insgesamt fünf Kriterien erfüllen:
Der Unterzeichner muss seinen Willen zur Unterzeichnung deutlich machen. Zum Beispiel kann die Verwendung einer Maus zum Zeichnen einer Unterschrift den Willen zeigen. Der Unterzeichner muss auch die Möglichkeit haben, sich gegen die elektronische Unterzeichnung eines Dokuments zu entscheiden.
Der Unterzeichner muss zunächst seine Zustimmung zur elektronischen Abwicklung von Geschäften geben.
Die Signatur muss eindeutig zugeteilz werden. In Odoo werden der Signatur Metadaten, wie z. B. die IP-Adresse des Unterzeichners, hinzugefügt, die als Nachweis verwendet werden können.
Die Signatur muss mit dem zu unterzeichnenden Dokument verknüpft sein, z. B. durch Aufzeichnung, wie die Unterschrift erfasst wurde.
Elektronisch unterzeichnete Dokumente müssen von allen Beteiligten aufbewahrt und gespeichert werden, z. B. indem der Unterzeichner entweder eine vollständig ausgefüllte Kopie erhält oder die Möglichkeit hat, eine Kopie herunterzuladen.