Elektronische Rechnungsstellung mit Odoo in Litauen

Odoo Rechnungsstellung ist Ihr zuverlässiger Partner für sichere, effiziente und gesetzeskonforme Lösungen für elektronische Rechnungsstellung, die auf die gesetzlichen Vorschriften in Litauen zugeschnitten.

Einhaltung der litauischen Vorschriften für die elektronische Rechnungsstellung

Odoo Rechnungsstellung ist vollständig ausgestattet, um die Anforderungen an die elektronische Rechnungsstellung in Litauen und die EU-Normen zu erfüllen. So stellt Odoo die Einhaltung der Vorschriften sicher:

  • Unterstützte Formate: Odoo unterstützt Peppol BIS Billing 3.0 und XML-Formate, die für die für die Konformität mit E.sąskaita erforderlich ist und gewährleistet so, dass elektronische Rechnungen den verpflichtenden Vorschriften für das öffentliche Auftragswesen und grenzüberschreitende Transaktionen entsprechen. Odoo ermöglicht es Unternehmen, elektronische Rechnungen über die litauische Plattform E.sąskaita direkt an öffentliche Einrichtungen zu senden. Bei internationalen Transaktionen unterstützt Odoo das Peppol-Netzwerk.

  • Sichere Aufbewahrung und Abrufbarkeit: Gemäß der in Litauen geltenden Vorschriften, die erfordern, dass Unternehmen Rechnungen mindestens 10 Jahre lang aufbewahren müssen, archiviert Odoo alle Rechnungen sicher in einem manipulationssicheren System, sodass der Zugang zu Audits und Steuerprüfungen gewährleistet wird.

  • Automatische Berechnung und Meldung der Umsatzsteuer: Odoo Rechnungstellung automatisiert die Berechnung der Umsatzsteuer und stellt sicher, dass Rechnungen den litauischen Steuervorschriften an B2G- und B2B-Transaktionen entsprechen, und reduziert das Risiko der Nichteinhaltung.

Disclaimer

Diese Seite bietet einen Überblick über die litauischen Gesetze zur elektronischen Rechnungsstellung und darüber, wie Odoo Rechnungsstellung die Einhaltung des Buchhaltungsgesetzes, der Plattform E.sąskaita, der Peppol-Standards und der damit zusammenhängenden Vorschriften unterstützt. Sie stellt keine Rechtsberatung dar. Wir empfehlen Ihnen, sich an einen Steuerberater oder Juristen zu wenden, der mit den litausischen Vorschriften zur elektronischen Rechnungsstellung vertraut ist, um eine Einhaltung der Vorschriften zu gewährleisten, die auf Ihre spezifischen geschäftlichen Anforderungen zugeschnitten ist.