Odoo Enterprise Abonnementsvertrag

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Avertissement

Dies ist eine deutsche Übersetzung des « Odoo Enterprise Subscription Agreement ». Diese Übersetzung soll das Verständnis erleichtern, hat aber keinen rechtlichen Wert. Der einzige offizielle Verweis auf die Geschäftsbedingungen des « Odoo Enterprise Subscription Agreement » ist die englische Original version.

Avertissement

DIESE VERSION IST NICHT AKTUELL, FÜR DIE AKTUELLE VERSION SIEHE original english version.

Note

Version 9c - 2020-06-15

Indem Sie (der « Kunde ») die Odoo Enterprise-Dienstleistungen (die « Dienstleistungen »), die von Odoo SA und seinen verbundenen Unternehmen (zusammen « Odoo SA ») in Verbindung mit der Odoo Enterprise Edition oder der Odoo Community Edition (die « Software ») bereitgestellt und auf den Cloud- Plattformen von Odoo SA (die « Cloud-Plattform ») oder vor Ort (« Self-Hosting ») gehostet werden, abonnieren, erklären Sie sich mit den folgenden Bedingungen einverstanden (die « Vereinbarung »).

1. Laufzeit der Vereinbarung

Die Dauer dieser Vereinbarung (die « Laufzeit ») wird bei Abschluss dieser Vereinbarung schriftlich festgelegt und beginnt mit dem Datum des Abschlusses. Sie verlängert sich automatisch um die gleiche Laufzeit, es sei denn, eine der beiden Parteien kündigt die Vereinbarung mindestens 30 Tage vor Ablauf der Laufzeit schriftlich gegenüber der anderen Partei.

2. Definitionen

Benutzer

Jedes Benutzerkonto, das in der Software als aktiv angegeben ist und Zugang zum Erstell- und/oder Bearbeitungsmodus hat. Deaktivierte Benutzerkonten und Konten, die von externen Personen (oder Systemen) verwendet werden, die nur begrenzten Zugang zur Software über die Portalfunktionen haben (« Portalbenutzer »), werden nicht als Benutzer gezählt.

App

Eine « App » ist eine spezielle Gruppe von Funktionen, die zur Installation in der Software zur Verfügung steht und in der öffentlichen Preisliste der Odoo SA-Website aufgeführt ist.

Odoo-Partner

Ein Odoo-Partner ist ein Drittunternehmen oder eine Einzelperson, die vom Kunden ausgewählt wurde und mit dem Kunden hinsichtlich seiner Dienstleistungen im Zusammenhang mit Odoo zusammenarbeitet. Der Kunde kann jederzeit entscheiden, mit einem anderen Odoo-Partner oder direkt mit Odoo SA zusammenzuarbeiten (nach vorheriger Ankündigung).

Zusatzmodul

Ein Zusatzmodul ist ein Verzeichnis von Quellcodedateien oder eine Reihe von Python-basierten Anpassungen, die in einer Datenbank erstellt (z. B. mit Odoo Studio) wurden, das der Software Funktionen hinzufügt oder ihr Standardverhalten ändert. Es kann vom Kunden, von Odoo SA, von einem Odoo-Partner im Namen des Kunden oder von Dritten entwickelt worden sein.

Odoo unterstütztes Zusatzmodul

Ein unterstütztes Zusatzmodul ist ein Zusatzmodul, für das der Kunde eine Wartungsgebühr entrichtet, um Support-, Upgrade- und Fehlerbehebungsdienste zu erhalten.

Bug

Als Bug gilt jeder Ausfall der Software oder eines unterstützten Zusatzmoduls, der zu einem vollständigen Stopp, einer Fehlersuche oder einer Sicherheitsverletzung führt und nicht direkt durch eine fehlerhafte Installation oder Konfiguration verursacht wird. Die Nichteinhaltung von Spezifikationen oder Anforderungen wird nach dem Ermessen von Odoo SA als Bug betrachtet (typischerweise, wenn die Software nicht die Ergebnisse oder die Leistung erbringt, für die sie entwickelt wurde, oder wenn eine länderspezifische Funktion nicht mehr den gesetzlichen Buchhaltungsanforderungen entspricht).

Unterstützte Versionen

Sofern nicht anders angegeben, gelten die im Rahmen dieser Vereinbarung erbrachten Dienstleistungen nur für die unterstützten Versionen der Software, zu denen die drei zuletzt veröffentlichten Hauptversionen gehören.

3. Zugang zur Software

Der Kunde kann die auf der Cloud-Plattform gehostete Software nutzen oder die Option Self-Hosting wählen. Die Cloud-Plattform wird von Odoo SA gehostet und vollständig verwaltet, der Kunde kann per Fernzugriff darauf zugreifen. Bei der Self-Hosting-Option hostet der Kunde die Software stattdessen auf Computersystemen seiner Wahl, über die Odoo SA keine Kontrolle hat.

Odoo SA gewährt dem Kunden für die Dauer dieser Vereinbarung eine nicht exklusive, nicht übertragbare Lizenz zur Nutzung (Ausführung, Änderung, Ausführung nach Änderung) der Odoo Enterprise Edition Software unter den in 9. Anhang A: Odoo Enterprise Edition-Lizenz genannten Bedingungen.

Der Kunde verpflichtet sich, alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um die unveränderte Ausführung des Teils der Software zu gewährleisten, der die Gültigkeit der Nutzung der Odoo Enterprise Edition überprüft und zu diesem Zweck Statistiken sammelt, unter anderem zur Ausführung einer Instanz, der Anzahl der Benutzer, den installierten Apps und der Anzahl der Codezeilen der unterstützten Zusatzmodule.

Odoo SA verpflichtet sich, ohne Zustimmung des Kunden keine individuellen oder namentlichen Angaben an Dritte weiterzugeben und alle gesammelten Daten in Übereinstimmung mit der offiziellen Datenschutzpolitik zu behandeln, die unter https://www.odoo.com/privacy veröffentlicht ist.

Bei Ablauf oder Kündigung dieser Vereinbarung wird diese Lizenz unverzüglich widerrufen und der Kunde verpflichtet sich, die Nutzung der Odoo Enterprise Edition Software und der Cloud-Plattform einzustellen.

Sollte der Kunde gegen die Bestimmungen dieses Abschnitts verstoßen, erklärt er sich bereit, Odoo SA eine zusätzliche Gebühr in Höhe von 300 % des geltenden Listenpreises für die tatsächliche Anzahl der Benutzer und installierten Apps zu zahlen.

4. Dienstleistungen

4.1 Fehlerbehebung

Während der Laufzeit dieser Vereinbarung verpflichtet sich Odoo SA, alle zumutbaren Anstrengungen zu unternehmen, um Fehler der Software und der unterstützten Zusatzmodule zu beheben, die vom Kunden über den entsprechenden Kanal eingereicht werden (in der Regel das Webformular oder die Telefonnummern, die auf https://odoo.com/help aufgeführt sind, oder - im Falle der Zusammenarbeit mit einem Odoo-Partner - der vom Partner bereitgestellte Kanal), und mit der Bearbeitung innerhalb von zwei Werktagen nach Eingang zu beginnen.

Sobald der Fehler behoben ist, wird dem Kunden eine entsprechende Problemlösung mitgeteilt. Wenn der Kunde eine unterstützte Version Version verwendet, wird er nicht zu einem Upgrade auf eine neuere unterstützte Version der Software aufgefordert, um einen Fehler zu beheben.

Wenn ein Fehler in einer unterstützten Version behoben wird, verpflichtet sich Odoo SA, den Fehler ebenfalls in allen neueren unterstützten Versionen der Software zu beheben.

Beide Parteien erkennen an, dass Odoo SA, wie in der Lizenz der Software und im Abschnitt 7.3 Haftungsbeschränkung dieser Vereinbarung angegeben, nicht für Fehler in der Software oder in unterstützten Zusatzmodulen haftbar gemacht werden kann.

4.2 Service für Sicherheitsupdates

Self-Hosting

Für die Dauer dieser Vereinbarung verpflichtet sich Odoo SA, dem Kunden für jeden Sicherheitsfehler, der in den unterstützten Versionen der Software (dies schließt Zusatzmodule aus) entdeckt wird, einen Sicherheitsbericht zuzusenden, mindestens zwei Wochen vor dessen Veröffentlichung, es sei denn, der Fehler wurde bereits von einer dritten Partei öffentlich bekannt gegeben. Sicherheitsberichte enthalten eine vollständige Beschreibung des Fehlers, seiner Ursache, seiner möglichen Auswirkungen auf die Systeme des Kunden und der entsprechenden Lösung für jede unterstützte Version.

Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass der Bug und die Informationen im Sicherheitsbericht während der Sperrfrist vor der öffentlichen Bekanntgabe als vertrauliche Informationen gemäß 6.4 Vertraulichkeit zu behandeln sind.

Cloud-Plattform

Odoo SA verpflichtet sich, die Sicherheitsmaßnahmen für jeden Sicherheitsfehler, der in einer auf der Cloud-Plattform gehosteten Version der Software entdeckt wird, auf alle von Odoo SA kontrollierten Systemen anzuwenden, sobald die entsprechenden Mittel verfügbar sind, ohne dass der Kunde manuell eingreifen muss.

4.3 Upgrade-Dienste

Upgrade-Service für die Software

Während der Laufzeit dieser Vereinbarung kann der Kunde über den entsprechenden Kanal (in der Regel die Upgrade-Service-Website von Odoo SA) Upgrade-Anträge stellen, um eine Datenbank der Software von einer beliebigen Version der Software auf eine neuere unterstützte Version (die « Zielversion ») zu konvertieren.

Bei Nutzung der Cloud-Plattform werden Upgrade-Anträge direkt über das Bedienfeld der Cloud-Plattform eingereicht und erfordern keinen Daten-Upload. Im Falle von Self-Hosting müssen Upgrade-Anträge eine Kopie der Datenbank des Kunden und der zugehörigen Daten enthalten (in der Regel über das Backup-Menü der Software).

Dieser Service wird über eine automatisierte Plattform bereitgestellt, um dem Kunden die Ausführung unbeaufsichtigter Upgrades zu ermöglichen, sobald eine frühere Version der Datenbank des Kunden erfolgreich für eine unterstützte Version aktualisiert wurde.

Der Upgrade-Service beschränkt sich auf die technische Konvertierung und Anpassung der Datenbank des Kunden, um sie mit der Zielversion kompatibel zu machen, auf die Korrektur von Fehlern, die direkt durch den Upgrade-Vorgang verursacht werden und in der Zielversion normalerweise nicht auftreten, sowie auf die Konvertierung des Quellcodes und der Daten der abgedeckten Zusatzmodule für die Zielversion.

Es liegt in der Verantwortung des Kunden, die aktualisierte Datenbank zu überprüfen, um Fehler zu erkennen, die Auswirkungen von Änderungen und neuen Funktionen, die in der Zielversion implementiert sind, zu analysieren und Erweiterungen von Drittanbietern der Software, die vor dem Upgrade in der Datenbank installiert waren (z. B. nicht unterstützte Zusatzmodule), zu konvertieren und für die Zielversion anzupassen. Der Kunde kann mehrere Upgrade-Anträge für eine Datenbank stellen, bis ein akzeptables Ergebnis erzielt wird.

4.4 Cloud-Hosting-Dienste

Wenn sich der Kunde für die Nutzung der Cloud-Plattform entscheidet, verpflichtet sich Odoo SA, während der Laufzeit dieser Vereinbarung mindestens folgendes anzubieten:

  • mehrere Hosting-Regionen (mindestens drei: Europa, Amerika, Asien/Pazifik)

  • Hosting in Tier-III-Rechenzentren oder gleichwertigen Zentren mit einer Netzwerkverfügbarkeit von 99,9%

  • erstklassige SSL (HTTPS) Verschlüsselung der Kommunikation

  • vollautomatische, verifizierte Backups, repliziert in mehreren Regionen

  • Notfallplan, regelmäßig getestet

Die Einzelheiten der Cloud-Hosting-Dienste sind in der Dienstgütevereinbarung unter https://www.odoo.com/cloud-sla beschrieben.

4.5 Support-Dienste

Umfang

Während der Laufzeit dieser Vereinbarung kann der Kunde eine unbegrenzte Anzahl von kostenlosen Support-Tickets öffnen, die ausschließlich Fragen zu Fehlern (siehe 4.1 Fehlerbehebung) oder Anleitungen zur Nutzung der Standardfunktionen der Software und der unterstützten Zusatzmodule betreffen.

Andere Supportanfragen, wie z. B. Fragen zur Entwicklung oder zu Anpassungen, können durch den Erwerb einer separaten Servicevereinbarung abgedeckt werden. Falls nicht klar ist, ob eine Anfrage von diesem Vertrag abgedeckt ist, liegt die Entscheidung im Ermessen von Odoo SA.

Verfügbarkeit

Tickets können über das Webformular oder die auf https://odoo.com/help aufgeführten Telefonnummern eingereicht werden, oder, wenn Sie mit einem Odoo-Partner zusammenarbeiten, über den von diesem bereitgestellten Kanal, abhängig von den örtlichen Öffnungszeiten.

4.6 Zusammenarbeit mit einem Odoo-Partner

Für Fehlerbehebungen, Support- und Upgrade-Leistungen kann der Kunde entweder mit einem Odoo-Partner als Hauptansprechpartner oder direkt mit Odoo SA zusammenarbeiten.

Entscheidet sich der Kunde für die Zusammenarbeit mit einem Odoo-Partner, beauftragt Odoo SA diesen mit Dienstleistungen im Zusammenhang mit den unterstützten Zusatzmodulen. Der Odoo-Partner kann sich im Namen des Kunden an Odoo SA wenden, um in Bezug auf die Standardfunktionen der Software Second Level Support zu erhalten.

Entscheidet sich der Kunde dafür, direkt mit Odoo SA zusammenzuarbeiten, werden Dienstleistungen im Zusammenhang mit unterstützten Zusatzmodulen ausschließlich dann erbracht, wenn der Kunde auf der Odoo Cloud-Plattform gehostet wird.

5. Kosten und Gebühren

5.1 Standardkosten

Die Standardkosten für das Odoo Enterprise Abonnement und die Dienstleistungen basieren auf der Anzahl der Benutzer und der installierten Apps, die der Kunde nutzt, und werden bei Vertragsabschluss schriftlich festgehalten.

Wenn der Kunde während der Laufzeit eine höhere Anzahl an Benutzern oder installierten Apps nutzt, als zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses angegeben, stimmt der Kunde zu, hierfür für den Rest der Laufzeit eine zusätzliche Gebühr in Höhe des zu Beginn der Laufzeit geltenden Listenpreises zu zahlen.

Darüber hinaus werden die Kosten der Dienstleistungen im Zusammenhang mit unterstützten Zusatzmodulen basierend auf der Anzahl der Codezeilen in diesen Modulen berechnet. Entscheidet sich der Kunde für die Wartung von unterstützten Zusatzmodulen, beträgt die Gebühr monatlich 16,00 € pro 100 Codezeilen (aufgerundet auf die nächsten Hundert), sofern bei Vertragsabschluss nichts anderes schriftlich vereinbart wurde. Codezeilen werden mit dem cloc-Befehl der Software gezählt und umfassen alle Textzeilen im Quellcode dieser Module, unabhängig von der Programmiersprache (Python, Javascript, XML etc.), ausgenommen Leerzeilen, Kommentarzeilen und Dateien, die bei der Installation oder Ausführung der Software nicht geladen werden.

Wenn der Kunde ein Upgrade beantragt, kann Odoo SA für jedes unterstützte Zusatzmodul, das in den letzten 12 Monaten nicht durch eine Wartungsgebühr abgedeckt wurde, eine einmalige Zusatzgebühr von 16,00 € pro 100 Codezeilen für jeden fehlenden Abdeckungsmonat erheben.

5.2 Verlängerungsgebühren

Bei einer Verlängerung gemäß Abschnitt 1. Laufzeit der Vereinbarung erhöhen sich die Gebühren um bis zu 7 %, wenn die während der vorherigen Laufzeit erhobenen Gebühren (mit Ausnahme etwaiger « Erstnutzerrabatte ») unter dem jeweils gültigen Listenpreis liegen.

5.3 Steuern

Alle Gebühren und Entgelte verstehen sich zuzüglich aller anwendbaren Bundes-, Landes-, Staats-, Kommunal- oder sonstigen staatlichen Steuern, Gebühren oder Abgaben (zusammenfassend « Steuern »). Der Kunde ist für die Zahlung aller Steuern verantwortlich, die mit seinen im Rahmen dieser Vereinbarung getätigten Käufen verbunden sind, es sei denn, Odoo SA ist gesetzlich zur Zahlung oder Erhebung von Steuern verpflichtet, für die der Kunde verantwortlich ist.

6. Dienstleistungsbedingungen

6.1 Verpflichtungen des Kunden

Der Kunde verpflichtet sich:

  • Odoo SA alle anfallenden Gebühren für die Dienstleistungen dieser Vereinbarung gemäß den bei der Unterzeichnung dieses Vertrages festgelegten Zahlungsbedingungen zu zahlen;

  • Odoo SA unverzüglich zu benachrichtigen, wenn die tatsächliche Anzahl der Benutzer oder der installierten Apps die bei Vertragsabschluss angegebene Anzahl übersteigt, und in diesem Fall die entsprechende Zusatzgebühr zu entrichten, wie in Abschnitt 5.1 Standardkosten beschrieben;

  • alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um die unveränderte Ausführung des Teils der Software zu gewährleisten, der die Gültigkeit der Nutzung der Odoo Enterprise Edition prüft, wie in 3. Zugang zur Software beschrieben;

  • einen festen Ansprechpartner für die gesamte Laufzeit des Vereinbarung zu benennen;

  • Odoo SA den Wechsel seines Hauptansprechpartners zu einem anderen Odoo-Partner oder zu einer direkten Zusammenarbeit mit Odoo SA 30 Tage vorher schriftlich mitzuteilen.

Wenn sich der Kunde für die Nutzung der Cloud-Plattform entscheidet, erklärt er sich außerdem damit einverstanden:

  • alle angemessenen Maßnahmen zu ergreifen, um die Sicherheit seiner Benutzerkonten zu gewährleisten, einschließlich der Wahl eines sicheren Passworts und der Nichtweitergabe dieses Passworts an andere Personen;

  • die Hosting-Dienste in angemessener Weise und unter Ausschluss jeglicher illegaler oder missbräuchlicher Aktivitäten zu nutzen und sich strikt an die Regeln zu halten, die in der unter https://www.odoo.com/acceptable-use veröffentlichten Acceptable Use Policy (Nutzungsrichtlinien) aufgeführt sind.

Sollte der Kunde die Self-Hosting-Option gewählt haben, erklärt er sich des weiteren dazu bereit:

  • alle angemessenen Maßnahmen zu ergreifen, um seine Dateien und Datenbanken zu schützen, wobei Odoo SA nicht für Datenverluste haftbar gemacht werden kann;

  • Odoo SA den notwendigen Zugang zu gewähren, um die Gültigkeit der Nutzung der Odoo Enterprise Edition auf Anfrage überprüfen zu können (z.B. wenn die automatische Validierung für den Kunden nicht funktioniert)

6.2 Verzicht auf Abwerbung oder Einstellung

Falls schriftlich nicht anders vereinbart, verpflichten sich die Parteien, ihre verbundenen Unternehmen und Vertreter, für die Dauer der Vereinbarung und für einen Zeitraum von 12 Monaten ab dem Datum der Beendigung oder des Ablaufs dieser Vereinbarung keinen Mitarbeiter der anderen Partei, der an der Erbringung oder Nutzung der Dienstleistungen im Rahmen dieser Vereinbarung beteiligt ist, abzuwerben oder ihm eine Beschäftigung anzubieten. Im Falle eines Verstoßes gegen die Bedingungen dieses Abschnitts, der zum Austritt des Mitarbeiters führt, verpflichtet sich die verletzende Partei, der anderen Partei einen Betrag von 30.000,00 € (dreißigtausend Euro) zu zahlen.

6.3 Werbung

Sofern nicht anders schriftlich mitgeteilt, gewährt jede Partei der anderen eine nicht übertragbare, nicht exklusive, gebührenfreie, weltweite Lizenz, den Namen, die Logos und die Marken der anderen Partei zu reproduzieren und darzustellen, und zwar ausschließlich zu dem Zweck, auf die andere Partei als Kunden oder Lieferanten zu verweisen, und zwar auf Websites, in Pressemitteilungen und anderen Marketingmaterialien.

6.4 Vertraulichkeit

Definition « Vertrauliche Informationen »:

Alle von einer Partei (der « offenlegenden Partei ») der anderen Partei (der « empfangenden Partei ») mündlich oder schriftlich offengelegten Informationen, die als vertraulich bezeichnet werden oder die angesichts Ihrer Beschaffenheit und der Umstände der Offenlegung als vertraulich zu verstehen sind. Als vertraulich sind insbesondere alle Informationen zu betrachten, die sich auf die Geschäfte, Angelegenheiten, Produkte, Entwicklungen, Geschäftsgeheimnisse, das Know-how, die Mitarbeiter, Kunden und Lieferanten einer der Parteien beziehen.

Für alle vertraulichen Informationen, die die empfangende Partei während der Laufzeit dieser Vereinbarung erhält, wendet sie die gleiche Sorgfalt an wie für den Schutz der Vertraulichkeit ihrer eigenen ähnlich vertraulichen Informationen, sofern es sich um ein Mindestmaß an Sorgfalt handelt.

Die empfangende Partei darf vertrauliche Informationen der offenlegenden Partei veröffentlichen, soweit sie gesetzlich dazu gezwungen ist, vorausgesetzt, die empfangende Partei unterrichtet die offenlegende Partei vorher über die erzwungene Offenlegung, soweit dies gesetzlich zulässig ist.

6.5 Datenschutz

Definitionen

« Personenbezogene Daten », « Verantwortliche » und « Auftragsverarbeiter » haben dieselbe Bedeutung wie in der Verordnung (EU) 2016/679 und der Richtlinie 2002/58/EG sowie in allen Verordnungen oder Rechtsvorschriften, die diese ändern oder ersetzen (im Folgenden als « Datenschutzgesetzgebung » bezeichnet).

Verarbeitung von personenbezogenen Daten

Die Parteien erkennen an, dass die Datenbank des Kunden personenbezogene Daten enthalten kann, für die der Kunde verantwortlich ist. Diese Daten werden von Odoo SA verarbeitet, wenn der Kunde dies anweist, indem er eine der Dienstleistungen nutzt, für die eine Datenbank erforderlich ist (z. B. Cloud-Hosting-Dienste oder Datenbank-Upgrade-Service), oder wenn der Kunde seine Datenbank oder einen Teil seiner Datenbank aus irgendeinem Grund im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung an Odoo SA überträgt.

Diese Verarbeitung erfolgt in Übereinstimmung mit der Datenschutzgesetzgebung. Insbesondere verpflichtet sich Odoo SA dazu:

  • (a) die personenbezogenen Daten nur zu verarbeiten, wenn und wie sie vom Kunden angewiesen werden, und zwar zum Zweck der Erbringung einer der Dienstleistungen im Rahmen dieser Vereinbarung, es sei denn, dies ist gesetzlich vorgeschrieben; in diesem Fall wird Odoo SA den Kunden vorher informieren, es sei denn, das Gesetz verbietet dies;

  • (b) sicherzustellen, dass alle Personen innerhalb von Odoo SA, die zur Verarbeitung der personenbezogenen Daten befugt sind, sich zur Vertraulichkeit verpflichtet haben;

  • (c) angemessene technische und organisatorische Maßnahmen zu ergreifen und einzuhalten, um die personenbezogenen Daten vor unbefugter oder unrechtmäßiger Verarbeitung und vor versehentlichem Verlust, Zerstörung, Beschädigung, Diebstahl, Änderung oder Offenlegung zu schützen;

  • d) alle Datenschutzanfragen, die an Odoo SA in Bezug auf die Datenbank des Kunden gestellt werden, unverzüglich an den Kunden weiterzuleiten;

  • (e) den Kunden unverzüglich zu benachrichtigen, sobald Odoo SA von einer versehentlichen, unbefugten oder rechtswidrigen Verarbeitung, Offenlegung oder einem Zugriff auf die personenbezogenen Daten erfährt und dies bestätigt;

  • (f) den Kunden zu benachrichtigen, wenn die Verarbeitungsanweisungen nach Ansicht von Odoo SA gegen die geltende Datenschutzgesetzgebung verstoßen;

  • (g) dem Kunden alle Informationen zur Verfügung zu stellen, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Datenschutzgesetzgebung nachzuweisen, und Prüfungen, einschließlich Inspektionen, die vom Kunden durchgeführt oder in Auftrag gegeben werden, zuzulassen und in angemessener Weise dazu beizutragen;

  • (h) je nach Wahl des Kunden, alle Kopien der Datenbank des Kunden, die sich im Besitz von Odoo SA befinden, bei Beendigung dieser Vereinbarung entweder dauerhaft zu löschen oder zurückzugeben, unter Einhaltung der in der Datenschutzrichtlinie von Odoo SA genannten Fristen

In Bezug auf die Punkte (d) bis (f) verpflichtet sich der Kunde, Odoo SA jederzeit genaue Kontaktinformationen zur Verfügung zu stellen, die für die Benachrichtigung des Datenschutzbeauftragten des Kunden erforderlich sind.

Unterauftragsverarbeiter

Der Kunde nimmt zur Kenntnis und erklärt sich damit einverstanden, dass Odoo SA zur Erbringung der Dienstleistungen Dritte (Unterauftragsverarbeiter) mit der Verarbeitung personenbezogener Daten beauftragt. Odoo SA verpflichtet sich, Unterauftragsverarbeiter nur in Übereinstimmung mit der Datenschutzgesetzgebung einzusetzen. Diese Nutzung wird durch einen Vertrag zwischen Odoo SA und dem Unterauftragsverarbeiter abgedeckt, der entsprechende Garantien enthält. Die Datenschutzrichtlinie von Odoo SA, die unter https://www.odoo.com/privacy veröffentlicht ist, enthält aktuelle Informationen zu den Namen und Zwecken der Unterauftragsverarbeiter, die Odoo SA derzeit für die Erbringung der Dienstleistungen einsetzt.

6.6 Beendigung

Für den Fall, dass eine der Parteien eine ihrer Verpflichtungen aus diesem Vertrag nicht erfüllt und diese Verletzung nicht innerhalb von 30 Kalendertagen nach der schriftlichen Benachrichtigung über diese Verletzung behoben wird, kann diese Vereinbarung umgehend von der nicht verletzenden Partei gekündigt werden.

Ferner kann Odoo SA den Vertrag mit sofortiger Wirkung kündigen, sollte der Kunde die für die Dienstleistungen anfallenden Gebühren innerhalb von 21 Tagen nach dem auf der entsprechenden Rechnung angegebenen Fälligkeitsdatum und nach mindestens drei Mahnungen nicht bezahlt haben.

Fortgeltende Bestimmungen:

Die Abschnitte 6.4 Vertraulichkeit, 7.2 Haftungsausschlüsse, 7.3 Haftungsbeschränkung und 8. Allgemeine Bestimmungen gelten auch nach Beendigung oder Ablauf dieser Vereinbarung.

7. Garantien, Haftungsausschlüsse, Haftung

7.1 Garantien

Odoo SA besitzt das Urheberrecht oder ein gleichwertiges Recht 1 an 100 % des Codes der Software und bestätigt, dass alle Softwarebibliotheken, die für die Nutzung der Software erforderlich sind, unter einer mit der Softwarelizenz kompatiblen Lizenz verfügbar sind.

Odoo SA verpflichtet sich für die Dauer dieser Vereinbarung, Dienstleistungen nach wirtschaftlich vertretbarem Aufwand in Übereinstimmung mit den allgemein anerkannten Branchenstandards auszuführen, vorausgesetzt, dass:

  • die Computersysteme des Kunden sich in einem guten Betriebszustand befinden und die Software bei Self-Hosting in einer geeigneten Betriebsumgebung installiert ist;

  • der Kunde angemessene Informationen zur Fehlerbehebung zur Verfügung stellt und Odoo SA im Falle von Self-Hosting jeden nötigen Zugang gewährt, um Probleme zu identifizieren, zu reproduzieren und zu beheben;

  • alle an Odoo SA geschuldeten Beträge bezahlt wurden.

Das einzige und ausschließliche Rechtsmittel des Kunden und die einzige Verpflichtung von Odoo SA bei einem Verstoß gegen diese Garantie besteht darin, dass Odoo SA die Ausführung der Dienstleistungen ohne zusätzliche Kosten wieder aufnimmt.

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Externe Beiträge sind durch einen Copyright-Lizenzvertrag abgedeckt, der Odoo SA eine dauerhafte, kostenlose und unwiderrufliche Copyright- und Patentlizenz gewährt.

7.2 Haftungsausschlüsse

Sofern nicht ausdrücklich in diesem Dokument vorgesehen, übernimmt keine der Parteien irgendeine Garantie, sei es ausdrücklich, stillschweigend, gesetzlich oder anderweitig, und jede Partei lehnt ausdrücklich alle stillschweigenden Garantien ab, einschließlich jeglicher stillschweigenden Garantie der Marktgängigkeit, Eignung für einen bestimmten Zweck oder Nichtverletzung von Rechten Dritter, soweit dies nach geltendem Recht zulässig ist.

Odoo SA übernimmt keine Garantie dafür, dass die Software mit lokalen oder internationalen Gesetzen oder Vorschriften konform ist.

7.3 Haftungsbeschränkung

Soweit gesetzlich zulässig, übersteigt die Gesamthaftung jeder Partei zusammen mit ihren verbundenen Unternehmen, die sich aus dieser Vereinbarung ergibt oder mit ihr in Zusammenhang steht, nicht 50 % des Gesamtbetrags, den der Kunde im Rahmen dieser Vereinbarung in den 12 Monaten unmittelbar vor dem Datum des Ereignisses, das einen solchen Anspruch begründet, gezahlt hat. Mehrfachansprüche führen nicht zu einer Ausweitung dieser Begrenzung.

In keinem Fall haften die Parteien oder ihre verbundenen Unternehmen für indirekte, besondere, exemplarische, zufällige oder Folgeschäden jeglicher Art, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Einnahmeverluste, Gewinne, Einsparungen, Geschäftsverluste oder andere finanzielle Verluste, Kosten für Stockungen oder Verzögerung, verlorene oder beschädigte Daten, die sich aus oder in Verbindung mit dieser Vereinbarung ergeben, unabhängig von der Form der Klage, ob auf vertraglicher Basis, aufgrund unerlaubter Handlung (einschließlich strikter Fahrlässigkeit) oder einer anderen rechtlichen oder gerechtfertigten Grundlage, selbst wenn eine Partei oder ihre Partner auf die Möglichkeit solcher Schäden hingewiesen wurden oder wenn das Rechtsmittel einer Partei oder ihrer Partner auf andere Weise seinen wesentlichen Zweck verfehlt.

7.4 Höhere Gewalt

Keine der Parteien haftet gegenüber der anderen Partei für die Verzögerung oder das Nichterbringen einer Leistung aus dieser Vereinbarung, wenn die Ursache für die Verzögerung oder das Nichterbringen auf höhere Gewalt zurückzuführen ist, wie z. B. behördliche Vorschriften, Feuer, Streik, Krieg, Überschwemmung, Unfall, Epidemie, Embargo, vollständige oder teilweise Aneignung von Anlagen oder Produkten durch eine Regierung oder Behörde oder andere Ursachen gleicher oder anderer Art, die außerhalb der zumutbaren Kontrolle der betreffenden Partei liegen, solange diese Ursachen bestehen.

8. Allgemeine Bestimmungen

8.1 Geltendes Recht

Diese Vereinbarung und alle Kundenaufträge unterliegen dem belgischen Recht. Alle Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung oder einem Kundenauftrag ergeben, unterliegen der ausschließlichen Zuständigkeit des Handelsgerichts von Nivelles.

8.2 Salvatorische Klausel

Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Vereinbarung oder ihrer Anwendung ungültig, rechtswidrig oder nicht durchsetzbar sein, so wird die Gültigkeit, Rechtmäßigkeit und Durchsetzbarkeit der übrigen Bestimmungen dieser Vereinbarung und ihrer Anwendung dadurch in keiner Weise berührt oder beeinträchtigt. Beide Parteien verpflichten sich, jede ungültige, rechtswidrige oder nicht durchsetzbare Bestimmung dieser Vereinbarung durch eine gültige Bestimmung zu ersetzen, die die gleichen Auswirkungen und Ziele hat.

9. Anhang A: Odoo Enterprise Edition-Lizenz

Siehe Odoo 17 Enterprise Edition.