Elektronische Rechnungsstellung mit Odoo in Österreich

Odoo Rechnungsstellung ist Ihr zuverlässiger Partner für sichere, effiziente und gesetzeskonforme Lösungen für elektronische Rechnungsstellung, die auf die gesetzlichen Vorschriften in Österreich zugeschnitten und mit dem europäischen Peppol-System <https://peppol.org/about/> kompatibel sind.

Einhaltung der österreichischen Vorschriften für die elektronische Rechnungsstellung

Odoo Rechnungsstellung erleichtert es Unternehmen, ihre Rechnungen zu versenden, aufzubewahren und die Integrität ihrer Rechnungen sicherzustellen. So stellt Odoo die Einhaltung von Vorschriften sicher:

  • Unterstütztes Format: Odoo unterstützt Standardformate für elektronische Rechnungen wie PDF mit digitalen Signaturen und XML im Format UBL, die vollständig mit e-rechnung.gv.at, der zentralen elektronischen Rechnungsplattform Österreichs für Transaktionen im öffentlichen Auftragswesen, kompatibel sind. Jede Plattform kann verwendet werden, wenn sie mit den Authentifizierungsdiensten des Unternehmensserviceportals (USP) e-rechnung.gv.at für die elektronische Rechnungsübermittlung verbunden ist.

  • Sichere Aufbewahrung und Abrufbarkeit: Gemäß der in Österreich geltenden Vorschriften, die besagen, dass Rechnungen mindestens sieben Jahre lang aufbewahrt werden müssen, archiviert Odoo alle Rechnungen sicher in einem manipulationssicheren System, sodass sie bei Prüfungen leicht abgerufen werden können.

  • Automatische Berechnung und Meldung der Umsatzsteuer: Odoo Rechnungsstellung unterstützt Unternehmen dabei, die österreichischen Anforderungen in Bezug auf die Umsatzsteuer zu erfüllen, indem es die Umsatzsteuer automatisch berechnet und in die Rechnungen einfügt und sicherstellt, dass jede Rechnung dem gesetzlichen Format für B2B- und B2G-Transaktionen entspricht.

Disclaimer

Diese Seite bietet einen Überblick über die österreichischen Gesetze zur elektronischen Rechnungsstellung und darüber, wie Odoo Rechnungsstellung die Einhaltung des österreichischen Umsatzsteuergesetzes (UStG) und der damit zusammenhängenden Vorschriften unterstützt. Sie stellt keine Rechtsberatung dar. Wir empfehlen Ihnen, sich an einen Steuerberater oder Juristen zu wenden, der mit den österreichischen Vorschriften zur elektronischen Rechnungsstellung vertraut ist, um eine vollständige Einhaltung der Vorschriften zu gewährleisten, die auf Ihre spezifischen geschäftlichen Anforderungen zugeschnitten ist.