Innergemeinschaftlicher Fernabsatz der EU¶
Der innergemeinschaftliche Fernabsatz der EU umfasst den grenzüberschreitenden Handel mit Waren und Dienstleistungen von für Mehrwertsteuerzwecke registrierten Verkäufern an Privatpersonen (B2C) in einem EU-Mitgliedstaat. Das Geschäft wird aus der Ferne abgewickelt, typischerweise über Online-Plattformen, Versandhandel, Telefon oder andere Kommunikationsmittel.
Der innergemeinschaftliche Fernabsatz der EU unterliegt besonderen MwSt.-Vorschriften und Regelungen. Der Verkäufer muss die Mehrwertsteuer nach dem im Land des Käufers geltenden Mehrwertsteuersatz berechnen.
Bemerkung
Dies gilt auch dann, wenn der Verkäufer seinen Sitz außerhalb der Europäischen Union hat.
Konfiguration¶
Die Funktion Innergemeinschaftlicher Fernabsatz der EU hilft Ihnen, diese Verordnung einzuhalten, indem Sie neue Steuerpositionen und Steuern auf der Grundlage des Landes Ihres Unternehmens erstellen und konfigurieren. Um sie zu aktivieren, gehen Sie zu Innergemeinschaftlicher Fernabsatz der EU an und Speichern Sie.
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Wann immer Sie Steuern hinzufügen oder ändern, können Sie Ihre Steuerpositionen automatisch aktualisieren. Gehen Sie dazu zu Steuerzuordnung aktualisieren.
und klicken Sie auf dieBemerkung
Wir empfehlen dringend, vor der Verwendung zu prüfen, ob die vorgeschlagene Zuordnung für die von Ihnen verkauften Produkte und Dienstleistungen geeignet ist.
One-Stop Shop (OSS)¶
Das von der Europäischen Union eingeführte System der OSS vereinfacht die Erhebung der Mehrwertsteuer bei grenzüberschreitenden Verkäufen von Waren und Dienstleistungen. Es gilt in erster Linie für Geschäfte zwischen Unternehmen und Verbrauchern (B2C). Mit dem OSS können sich Unternehmen in ihrem Heimatland für die Mehrwertsteuer registrieren lassen und ein einziges Online-Portal nutzen, um ihre Mehrwertsteuerverpflichtungen für ihre Verkäufe innerhalb der EU zu erfüllen. Es gibt zwei primäre Systeme: das Union OSS-System für grenzüberschreitende Dienstleistungen und das Import OSS-System für Waren im Wert von 150 € oder weniger.
Berichte¶
Um Berichte über OSS-Verkäufe oder OSS-Importe zu erstellen und an das OSS-Portal zu übermitteln, gehen Sie zu Bericht: Generischer Steuerbericht, und wählen Sie entweder OSS-Verkäufe oder OSS-Importe aus. Nach der Auswahl klicken Sie auf PDF, XLSX oder XML in der oberen linken Ecke. Dadurch wird der aktuell geöffnete Bericht in dem ausgewählten Format generiert. Loggen Sie sich nach der Generierung auf der Plattform Ihrer zuständigen Bundesbehörde ein, um den Bericht auf dem OSS-Portal einzureichen.
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